Das Staatsoberhaupt

Der Großherzog von Luxemburg ist zugleich das Staatsoberhaupt. Seine Rolle besteht darin, seinem Land und seinen Mitbürgern zu dienen und sie zu schützen. Er vertritt Luxemburg bei offiziellen Anlässen, zuhause und im Ausland. Er ernennt den Premierminister und seine Regierung. Aber ohne die Zustimmung der Regierung darf er keine Entscheidung treffen.

Der Großherzog erlässt die Gesetze, die das Parlament beschlossen hat, das heißt, er unterschreibt sie, um sie offiziell zu bestätigen. Doch er selbst darf ohne die Zustimmung eines Ministers nichts entscheiden. Nach der Wahl ernennt er den Premierminister oder die Premierministerin. Die Minister der neuen Regierung legen vor dem Großherzog ihren Eid ab.